AGB

AGB

AGB's

Lieferungen oder Leistungen durch
'Hamburgs wahrer Weihnachtsmann',
nachfolgend »Weihnachtsmann« genannt,
erfolgen ausschließlich auf der Basis
der nachfolgenden Auftragsbedingungen.

Dazu werden zwischen »Weihnachtsmann« und Auftraggeber folgende Vereinbarungen getroffen:

  • 1. Vertragsabschluss

Der »Weihnachtsmann« und der Auftraggeber schließen einen verbindlichen Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet Auftrittsart, Auftrittsort, Auftrittszeitpunkt, Höhe des Entgelts und kann schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich, geschlossen werden.

  • 2. Geistiges Eigentum

Ideen und Konzepte oder Geschichten sind grundsätzlich geistiges Eigentum vom »Weihnachtsmann«. Nicht verwendete Ideen und Konzepte oder Geschichten bleiben geistiges Eigentum vom »Weihnachtsmann«. Eine unbefugte Verwendung zieht Regressansprüche nach sich.

  • 3. Rücktritt

Storniert der Auftraggeber den Vertrag, gelten folgende Kostenregelungen:

Bei Vertragsabschluss fallen 30% des vereinbarten Entgelts an,
30-8 Tage vor Vertragserfüllung fallen 50% des vereinbarten Entgelts an,
7-4 Tage vor Vertragserfüllung werden 70% des vereinbarten Entgelts fällig,
3-0 Tage vor Vertragserfüllung werden 100% des vereinbarten Entgelts fällig.

Im Einzelfall kann der »Weihnachtsmann« auf die Anwendung dieser Kostenregelung verzichten.

Der »Weihnachtsmann« kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn vom Auftraggeber Anforderungen gestellt werden, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren oder seinem Konzept von 'Hamburgs wahrer Weihnachtsmann' widersprechen.

Das Rücktrittsrecht gilt auch, wenn der Auftraggeber Informationen, die für einen Auftritt notwendig sind, dem »Weihnachtsmann« nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.

  • 4. Terminoption

Mit der Abgabe einer Termin-Option ist der »Weihnachtsmann« bzw. sind Aktionen für den Auftraggeber reserviert. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht.

  • 5. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts

Die Auftrittsdauer erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, es sei denn, der »Weihnachtsmann« kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen.

Der »Weihnachtsmann« nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens bzw. ein Zeitfenster von 45 Minuten. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 60 Minuten informiert der »Weihnachtsmann« von der Tour oder Anfahrt aus.

  • 6. Recht an Bild-, Ton-, Videomaterial

Mit der Buchung vom »Weihnachtsmann« ist kein Recht an der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, das vom »Weihnachtsmann« während einer Veranstaltung oder eines Auftritts aufgenommen wird, ist ausgeschlossen bzw. bedarf vor der Veranstaltung oder einem Auftritt (ggfls. auch danach) einer Freigabe durch den »Weihnachtsmann«. Alle Rechte am Bildmaterial liegen beim »Weihnachtsmann«; nur Bild-, Ton- oder Videomaterial zur privaten Nutzung ist davon ausgenommen.

  • 7. GEMA

Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und an die GEMA abzuführen.

  • 8. Schadenshaftung

Der »Weihnachtsmann« übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall seiner Person bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall oder plötzlich ändernde Witterungsverhältnisse (Schnee und Glatteis). In diesem Fall bemüht sich der »Weihnachtsmann« um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Für einen dadurch ausgefallenen Auftrittstermin wird – insoweit bereits eine Entgeltzahlung erfolgte – der voraus gezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet.

  • 9. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

  • 10. Entgelte

Entgeltänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Das Entgelt wird mit der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber festgelegt. Das Entgelt wird dem »Weihnachtsmann« spätestens nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt. Die in der Auftragsbestätigung genannten Entgelte sind für den »Weihnachtsmann« und Auftraggeber bindend.

  • 11. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind spätestens zum Zeitpunkt des Auftritts – in bar, bei Firmen/Einrichtungen auch per Rechnung/Überweisung – zu leisten.

  • 12. Nebenabsprachen

Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

  • 13. Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung eines durch den »Weihnachtsmann« abgeschlossenen Vertrages oder der AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB in seinen Inhalten davon nicht berührt.

  • 14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamburg.

Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.

Stand: 24. August 2016